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Benutzerordnung

Benutzerordnung zum Nachlesen und Herunterladen

Auszug aus der B e n u t z u n g s o r d n u n g :

Trägerschaft: Träger der Öffentlichen Bücherei ist die Marktgemeinde Kematen am Innbach. Das Bücherei-Team arbeitet selbstständig, ehrenamtlich und unentgeltlich.

Adresse: Innbachtalstraße 45, 4633 Kematen am Innbach (Gemeindeamt 1. Stock)

Anmeldung: Die Bücherei ist als öffentliche, gemeinnützige Einrichtung für jedermann zugänglich. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen, ein Lichtbildausweis ist mitzubringen. Bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Für Minderjährige haftet der Erziehungsberechtigte für Medienverlust oder für anfallende Gebühren. Weiters behalten wir uns vor, Medien, die unseres Erachtens für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind an diese nicht auszugeben. Die Benützerin/der Benützer erkennt durch ihre/seine Unterschrift die Büchereiordnung an und erhält einen Entlehnausweis. Änderungen des Namens und der Adresse sind unverzüglich bekanntzugeben.

Entlehnung: Gegen Vorlage des Entlehnungsausweises können Medien entlehnt werden. Die Benützerin/der Benützer ist verpflichtet, die ausgewählten Medien registrieren zu lassen. Die Anzahl kann begrenzt werden. Entlehnfrist: Die Entlehnfrist beträgt eine Woche. Sie kann um weitere ein bis vier Wochen verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Gerne nehmen wir auch telefonische Verlängerungen während der Öffnungszeiten entgegen.

Gebühren: Alle Benützer/innen müssen die festgesetzten Gebühren im Voraus entrichten. Wird die Entlehnfrist überschritten, sind Überziehungsgebühren zu bezahlen. Haftung: Vergewissern Sie sich beim Empfang der Medien ob diese in einem ordentlichen Zustand (vollständig) sind. Die entliehenen Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Medien sind schonend zu behandeln. Beschädigte Medien dürfen nicht selbst repariert werden und sind zu melden. Für Schäden, die durch Missbrauch entstanden sind, haftet der/die Benutzer/in. Bei Verlust bzw. Beschädigung ist die Benützerin/der Benützer ersatzpflichtig. Eltern haften für ihre Kinder.

Urheberrecht: Die Medien dürfen im Sinne der Urheberrechts-/Lizenzbestimmungen nicht vervielfältigt werden. Die Benutzer/innen verpflichten sich, für den Fall urheberrechtlicher Ansprüche gegen die Bücherei Kematen diese schad- und klaglos zu halten. Ausschluss: Benützer/innen, die die Bestimmungen der Büchereiordnung nicht einhalten, können von der Benützung der Bücherei ausgeschlossen werden.

Datenschutz: Mit dem Unterschreiben der Benutzer-Erklärung gibt der/die Benutzer/in ausdrücklich ihr/sein Einverständnis, dass ihre/seine persönlichen Daten elektronisch verarbeitet werden. Diese dienen nur dem internen Büchereigebrauch bzw. ausschließlich in verschlüsselter, anonymisierter Form (nur Lesernummer/ Geb.Datum) für die Nutzung des Emedien-Angebotes des Landes OÖ „Media2go“ (Divibib – Details siehe Website www.media2go.at) und unterliegen selbstverständlich dem Datenschutzgesetz. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Benutzerausweises.

Überziehungsgebühren: Werden Medien nicht bis zum Ende der Entlehnfrist zurückgebracht, fallen Überziehungsgebühren und eventuell Mahngebühren für Erinnerungsschreiben laut aktueller Gebührenordnung an. Vorbestellungen: Sobald die bestellten Medien verfügbar sind, wird die/der Benutzer/in verständigt. Das Medium bleibt zwei Wochen reserviert. Die Reservierung ist jederzeit möglich und kostenlos.

Gebühren: Die aktuellen Entlehngebühren und Verleihfristen sind auf der Rückseite der Benutzerordnung nachzulesen.